Wann darf EMDR nicht angewendet werden? – Grenzen und Kontraindikationen in der Traumatherapie
Die Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer der wirksamsten und am besten erforschten Methoden in der Traumatherapie entwickelt, insbesondere zur Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).
Es gibt klare Grenzen, medizinische Risiken und psychologische Voraussetzungen, bei deren Fehlen eine EMDR-Anwendung entweder temporär verschoben oder gänzlich vermieden werden muss.
Mangelnde Stabilisierung und unzureichende Ich-Stärke
Eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche EMDR-Behandlung ist das Vorhandensein einer stabilen psychischen Struktur, in der Fachterminologie oft als „Ich-Stärke“ bezeichnet.
Fehlende Bewältigungsstrategien: Wenn Klienten nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um intensive Emotionen, Angstzustände oder Dissoziationen im Alltag zu regulieren, kann die Konfrontation mit traumatischen Inhalten destabilisierend wirken.
Gefahr der Dekompensation: Ohne eine solide stabilisierende Vorbereitungsphase (oft als Phase 1 und 2 der EMDR-Therapie bekannt) kann das Aufwühlen unverarbeiteter Erinnerungen dazu führen, dass die betroffene Person die Kontrolle verliert, anstatt eine Integration des Erlebten zu erfahren.
Akute Psychosen und schwere psychiatrische Störungsbilder
Bei bestimmten akuten psychischen Erkrankungen ist der Einsatz von EMDR kontraindiziert, da die Methode den Realitätsbezug weiter schwächen oder Symptome verstärken kann.
Wichtiger Hinweis: Bei floriden (akuten) psychotischen Syndromen, Wahnvorstellungen oder Schizophrenie im akuten Schub ist EMDR nicht geeignet, da die Betroffenen oft nicht in der Lage sind, zwischen innerer Erinnerung und gegenwärtiger Realität zu differenzieren.
Ebenso erfordern schwere dissoziative Störungen (wie dissoziative Identitätsstörungen) äußerste Vorsicht und spezielle, hochgradig modifizierte Traumatherapie-Ansätze.
Akuter Substanzeinfluss: Alkohol und Drogen
Ein absolutes Ausschlusskriterium für die Durchführung einer EMDR-Sitzung ist der akute Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder bewusstseinsverändernden Substanzen.
Kognitive Beeinträchtigung: Für den Verarbeitungsprozess ist eine klare kognitive und neurologische Funktionsschwelle notwendig. Substanzen verfälschen die Wahrnehmung, stören die Informationsverarbeitung des Gehirns und verhindern eine nachhaltige Integration des Erlebten.
Therapeutische Integrität: Die Verarbeitung traumatischer Erinnerungen setzt einen klaren, unverfälschten Kontakt zur eigenen Innenwelt voraus, der unter Drogeneinfluss nicht gewährleistet werden kann.
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