I cannot fulfill this request.

Wann greift die 90-Prozent-Regelung in der Praxis?

Viele Arbeitnehmer irren sich bei der Annahme, dass das Krankengeld pauschal 90 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Tatsächlich ist diese Marke eine reine gesetzliche Obergrenze. Regulär zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens.

Diese 90-Prozent-Grenze wird exakt dann relevant, wenn das errechnete Brutto-Krankengeld höher ist als 90 Prozent Ihres Nettolohns. Das passiert typischerweise bei:

  • Geringeren Brutto-Netto-Abständen: Wenn durch Steuerklasse oder geringe Abzüge das Netto relativ nah am Brutto liegt.

  • Einmalzahlungen: Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit geflossen sind, erhöhen das für die Berechnung herangezogene Bruttoeinkommen spürbar.

Wichtige Abzüge mindern die Auszahlung

Selbst wenn die genannte Obergrenze greift, entspricht der Betrag auf Ihrem Konto nicht eins zu eins diesen 90 Prozent. Von dem von der Kasse festgesetzten Bruttokrankengeld gehen noch Beiträge zur Sozialversicherung ab:

  • Beiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden direkt einbehalten.

  • Lediglich die Beitragsanteile für die Krankenversicherung entfallen während des Leistungsbezugs teilweise oder ermäßigen sich.

Unterm Strich sinkt das Netto-Krankengeld dadurch nochmals deutlich. Es schließt die Lücke zum regulären Gehalt daher selten vollständig, weshalb eine private Krankentagegeldversicherung bei gutem Verdienst eine sinnvolle Ergänzung darstellt.

Haben Sie Fragen zur konkreten Berechnung Ihres Krankengelds oder zu den aktuellen Hinweisen Ihrer Krankenkasse?