Die Grundlagen der Getrennt- und Zusammenschreibung: Der Fall „teilnehmen“
Die deutsche Rechtschreibung birgt so mancherlei Stolpersteine. Einer der absoluten Klassiker, der selbst erfahrene Schreiberinnen und Schreiber regelmäßig ins Grübeln bringt, lautet: Schreibt man teilnehmen eigentlich groß oder klein, zusammen oder getrennt? Die kurze Antwort vorweg: Im Infinitiv und bei konjugierten Formen im Satz wird das Wort immer zusammengeschrieben. Doch wie so oft im Deutschen steckt das Teufelchen im Detail, denn je nach Satzbau und grammatikalischer Funktion kann sich die Situation drastisch ändern.
Warum bereitet uns dieses Wort Kopfzerbrechen?
Das Verb „teilnehmen“ setzt sich aus dem Substantiv „Teil“ und dem Verb „nehmen“ zusammen. In der Sprachwissenschaft sprechen wir hierbei von einer Zusammensetzung (Komposition) oder genauer gesagt von einer Verbalverbindung.
Viele Menschen verwechseln diese Art von Verben mit Fügungen aus einer Präposition und einem Substantiv oder anderen Wortarten. Das führt zu Unsicherheiten, ob man nicht vielleicht doch „teil nehmen“ mit Leerzeichen schreiben müsste.
Die Regel im Infinitiv: Wenn das Verb in seiner Grundform steht, existiert im modernen Duden nur eine einzige offizielle Schreibweise: teilnehmen. Eine Getrenntschreibung „teil nehmen“ gilt als Falschschreibung.
Die Konjugation im Satz: Wann bleibt es zusammen?
Sobald Sie das Verb in einem ganz normalen Aussagesatz verwenden und es personalformen (also beugen), bleibt das Wort ebenfalls zusammen – allerdings kann es im Satz je nach Tempus oder Satzbau auch getrennt auftreten (als sogenannte getrennte Satzglieder bei trennbaren Verben).
Betrachten wir dazu ein paar klassische Beispiele:
Präsens: „Ich nehme am Workshop teil.“ (Hier trennt sich das Verb im Hauptsatz auf, weil das konjugierte Verb an zweiter Stelle steht und der Verbzusatz „teil“ ans Satzende wandert).
Präteritum: „Sie nahm an der Konferenz teil.“
Perfekt: „Er hat an dem Kurs teilgenommen.“ (Im Partizip II rückt alles wieder fest zusammen).
Der Stolperstein: Substantivierung (Nominalisierung)
Ein extrem häufiger Fehler passiert, wenn Verben als Substantive verwendet werden. In diesem Fall wird das Wort großgeschrieben – allerdings bleibt die Zusammensetzung bestehen.
Beispiel: „Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.“
Achtung: Hierbei handelt es sich strenggenommen um das Substantiv Teilnahme, nicht mehr um das Verb teilnehmen. Wenn Sie jedoch den Infinitiv substantivieren, schreiben Sie:
Beispiel: „Das Teilnehmen an diesem Wettbewerb hat sich gelohnt.“ (Obwohl grammatikalisch möglich, klingt das Substantiv Teilnahme hier meist deutlich eleganter).
Möchten Sie als Nächstes erfahren, wie sich diese Regeln bei anderen ähnlichen Verben wie „teilhaben“ oder „platznehmen“ anwenden lassen?
Hier ist der zweite und letzte Teil des Expertenartikels auf Deutsch zum Thema „Wie schreibt man teilnehmen groß oder klein?“:
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