Was darf im Koffer? Zollkontrolle am Flughafen beachten
Reisende sollten vor der Heimkehr aus dem Urlaub besonders auf ihren Inhalt achten – der Zoll am Flughafen kontrolliert streng, was im Koffer landet. Besonders empfindlich reagiert die Behörde auf sogenannte CITES-geschützte Arten, also Tiere und Pflanzen, deren Handel international reguliert ist.
Elfenbein, exotische Felle und Leder aus Krokodilen oder Schlangen dürfen nicht einfach mitgebracht werden – diese Produkte stammen oft aus artgeschützten Tieren und müssen im Herkunftsland bleiben. Auch Korallen, die als Andenken beliebt sind, unterliegen weltweitem Handelsverbot. Wer sie trotzdem einführt, riskiert nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch hohe Geldstrafen.Ebenfalls tabu sind bestimmte Pflanzen: Kakteen, kakteenähnliche Pflanzen und Orchideen dürfen ohne entsprechende Papiere nicht ins Land gebracht werden. Viele Reisende unterschätzen dies, doch gerade im südamerikanischen oder asiatischen Raum werden solche Pflanzen gern als Mitbringsel gekauft. Ohne Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes ist das jedoch illegal.
Der Zoll kontrolliert nicht nur gezielt, sondern setzt auch auf Stichproben. Wer Ärger vermeiden will, sollte sich daher vor der Abreise über die Einfuhrbestimmungen informieren – besonders bei Naturprodukten. Ein schönes Souvenir wird schnell zum teuren Fehler, wenn es unter Naturschutz steht.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.