Wann muss man Erbschaftssteuer zahlen?

Wenn jemand stirbt und sein Vermögen vererbt wird, fragen sich viele Erben: Muss ich Steuern zahlen – und ab wann eigentlich?

Die gute Nachricht: Jeder Erbe erhält einen Freibetrag, bis zu dem keine Erbschaftssteuer anfällt. Für Kinder beträgt dieser Freibetrag beispielsweise 500.000 Euro. Das bedeutet: Erbt ein Kind Vermögen im Wert von bis zu 500.000 Euro, zahlt es keine Steuer. Erst was darüber hinausgeht, wird steuerpflichtig.

Ein Beispiel: Wird ein Vermögen von 550.000 Euro vererbt und der Erbe ist ein Kind, so unterliegen nur die 50.000 Euro, die über dem Freibetrag liegen, der Besteuerung. Der Rest bleibt steuerfrei.

Die genauen Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Ehepartner dürfen sich über 500.000 Euro freie Erbschaft freuen, Enkel über 400.000 und entferntere Verwandte oder gar keine Verwandten (wie Freunde) haben deutlich geringere Freibeträge – teilweise nur 20.000 Euro.

Die Steuer selbst richtet sich nicht nur nach der Höhe des Erbes, sondern auch nach der Steuerklasse. Jeder Fall wird individuell vom Finanzamt geprüft. Wer unsicher ist, sollte sich daher frühzeitig beraten lassen – oft lohnt sich schon eine sorgfältige Nachlassplanung zu Lebzeiten, um Lasten für die Hinterbliebenen zu verringern.

Erbschaftssteuer ist kein Automatismus – oft fällt sie gar nicht an, besonders bei kleineren Erbschaften und nahen Angehörigen. Wichtig ist, den Freibetrag zu kennen und im Zweifel die Behörden oder einen Steuerberater einzuschalten.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen