Wie wird ausländisches Einkommen in Frankreich besteuert?
Wer in Frankreich seinen Wohnsitz hat, wird grundsätzlich auf sein weltweites Einkommen steuerpflichtig. Das bedeutet: Unabhängig davon, wo das Geld verdient wird – ob in Deutschland, den USA oder anderswo – unterliegt es der französischen Steuer. Dies gilt jedoch mit einem wichtigen Vorbehalt: Sogenannte Abkommensbefreiungen können dazu führen, dass bestimmte Einkünfte nicht doppelt besteuert werden, besonders wenn Frankreich ein Steuerabkommen mit dem betreffenden Land hat.
Wer hingegen nicht als Steueransässiger in Frankreich gilt, muss nur das Einkommen versteuern, das direkt aus französischen Quellen stammt. Das betrifft zum Beispiel ausländische Geschäftsleute oder Arbeitnehmer, die nur zeitweise im Land sind. Für diese Gruppe gilt: Nur was in Frankreich verdient wird, wird hier versteuert.
Ein besonderes Augenmerk gilt den sogenannten Expatriates – Arbeitnehmern, die vorübergehend nach Frankreich entsandt werden. Seit dem 1. Januar 2004 gilt ein begünstigtes Steuerregime für diese Personengruppe. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen bieten, etwa durch Freibeträge oder eine befristete Befreiung von bestimmten Abgaben. Dieses Expatriate-Gesetz soll Frankreich als Arbeitsstandort attraktiver machen.
Ob jemand als Ansässiger gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Wohnsitz, der familiären Situation und der wirtschaftlichen Tätigkeit im Land. Wer unsicher ist, sollte sich daher frühzeitig beraten, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden.
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