„Bin ich angetreten“ oder „habe ich angetreten“?

Die Frage, ob man „bin angetreten“ oder „habe angetreten“ sagt, hängt davon ab, welche Bedeutung des Verbs „antreten“ gemeint ist. Denn „antreten“ kann je nach Kontext unterschiedlich verwendet werden – und das beeinflusst das Hilfsverb.

Wenn es um das Anfangen einer Pflicht geht – etwa einen Arbeitsplatz, eine militärische Stellung oder ein Amt – dann verwendet man im Deutschen das Verb haben. Man sagt also: „Ich habe meinen Dienst angetreten.“ Hier steht „angetreten“ im Sinne von „begonnen“ oder „angetreten“. Das Perfekt lautet dann: ich habe angetreten, du hast angetreten, er/sie/es hat angetreten.

Anders verhält es sich, wenn „antreten“ im Sinne von sich bewegen, Schritte tun gemeint ist – also eine Bewegung ausdrückt. In diesem Fall kann man durchaus „bin angetreten“ sagen. Zum Beispiel: „Ich bin fest auf den Boden angetreten.“ Hier wird das Verb wie ein Bewegungsverb behandelt, das mit „sein“ gebildet wird.

Im Alltag und besonders in formellen oder beruflichen Zusammenhängen wird „angetreten“ meist im übertragenen Sinn verwendet – also mit „haben“. Wer also fragt, ob jemand „den Dienst angetreten hat“, meint damit: Hat die Person begonnen, ihre Aufgabe wahrzunehmen?

Die Konjugation im Konjunktiv ist dann: er habe angetreten (Indikativ) oder er hätte angetreten (Konjunktiv II), je nach Kontext. Wichtig ist, die Bedeutung genau zu prüfen – dann liegt man mit „haben“ oder „sein“ richtig.

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