Frankreichs Vermögenssteuer: Fokus auf Immobilien
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es in Frankreich keine allgemeine Vermögenssteuer mehr. Stattdessen wurde die frühere Impôt de Solidarité sur la Fortune (ISF) abgeschafft und durch die Impôt sur la Fortune Immobilière (IFI) ersetzt. Diese neue Regelung bedeutet: Nur noch wer reichlich Immobilienbesitz hat, zahlt eine Vermögensabgabe.
Die IFI greift, wenn das rein immobilienbezogene Vermögen einer Person mehr als 1,3 Millionen Euro beträgt. Dazu gehören Häuser, Wohnungen oder Grundstücke in Frankreich – aber auch ausländische Immobilien, falls der Steuerzahler seinen steuerlichen Wohnsitz im Land hat. Anders als beim alten ISF bleiben dagegen sparsame Aktien, Yachten oder Luxusautos von der Besteuerung verschont.
Die Steuerpflichtigen müssen jährlich eine zusätzliche Erklärung abgeben, in der sie ihren Immobilienbesitz detailliert ausweisen. Die Abgabe beginnt ab 1,3 Mio. Euro mit einem Freibetrag von 800.000 Euro und steigt progressiv – je mehr Immobilienvermögen vorhanden ist, desto höher ist der Steuersatz, bis maximal 1,5 Prozent.
Die Änderung war Teil der Steuerreform unter Präsident Emmanuel Macron, deren Ziel war es, Frankreich für Investoren attraktiver zu machen. Kritiker sehen darin jedoch eine Bevorzugung von Reichtum, da nur noch Immobilien besteuert werden – nicht aber andere Formen des Vermögens.
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