Steuerfreibetrag für Rentner: Wann zahlt man Steuern?

Ein häufig gestelltes Thema im Ruhestand ist die Steuerpflicht auf die eigene Rente. Viele fragen sich: Hat jeder Rentner einen Steuerfreibetrag? Die Antwort lautet: Nicht automatisch – es hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.

Entscheidend ist das sogenannte „Alterseinkünftegesetz“, das den steuerlichen Freibetrag bei Renten schrittweise erhöht. Wer 2024 in Rente geht, profitiert von einem Freibetrag von 16 Prozent seiner Rente. Das bedeutet: 16 Prozent der monatlichen Zahlungen bleiben steuerfrei, während die restlichen 84 Prozent grundsätzlich der Steuer unterliegen – sofern das Einkommen die Freigrenze überschreitet.

Wichtig ist: Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen. Ob Steuern anfallen, hängt vom Gesamteinkommen ab. Neben der Rente können auch andere Einkünfte wie aus Vermietung, Kapitalanlagen oder einer Teilzeitbeschäftigung ins Gewicht fallen. Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt – im Jahr 2024 liegt dieser bei 10.908 Euro für Einzelpersonen – zahlt in der Regel keine Einkommensteuer.

Die Regelung wird zudem jährlich weiter angepasst. Wer später in Rente geht, erhält einen höheren Freibetrag: Bis 2040 steigt dieser schrittweise auf 100 Prozent. Wer also 2040 oder später in Rente tritt, profitiert von einer vollständig steuerfreien Rente – zumindest was den Freibetrag betrifft.

Fazit: Der Rentenfreibetrag ist individuell und hängt vom Eintrittsjahr in den Ruhestand ab. Eine Steuererklärung kann sich trotz Rente lohnen – besonders wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

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