Abzüge beim Nebenjob: Das müssen Sie wissen

Wer sich nebenbei etwas dazuverdienen möchte, stellt sich schnell die Frage: Wie viel bleibt am Ende netto vom Gehalt übrig? Bei den meisten klassischen Nebenjobs – den sogenannten Minijobs – fällt die Antwort für Arbeitnehmer erfreulich aus.

Im Minijob gilt in der Regel das Prinzip „Brutto gleich Netto“ für die Beschäftigten. Das bedeutet: Wer auf Minijob-Basis arbeitet, muss weder Einkommensteuer noch Abgaben zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung von seinem Lohn bezahlen. Einzig bei der Rentenversicherung gibt es eine Besonderheit: Grundsätzlich sind Minijobber rentenversicherungspflichtig und zahlen einen kleinen Eigenbeitrag. Allerdings kann man sich auf Antrag ganz einfach davon befreien lassen.

Die Hauptlast der Abgaben liegt beim Arbeitgeber. Im gewerblichen Bereich zahlen Unternehmen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale, die insgesamt bei höchstens 31,4 Prozent des Verdienstes liegen. Darin enthalten sind Pauschalen für die Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern und Umlagen. Die Abrechnung läuft dabei komplett im Hintergrund: Arbeitgeber melden die Beträge monatlich mit dem Beitragsnachweis direkt an die Minijob-Zentrale und führen sie ab.

Für Minijobber bedeutet das einen minimalen bürokratischen Aufwand und die Gewissheit, dass der ausgehandelte Verdienst fast ohne Abzüge auf dem eigenen Konto landet.

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