Besteht man die Bachelorarbeit, wenn man zum Kolloquium eingeladen wird?
Die Einladung zum Kolloquium – manchmal auch als mündliche Verteidigung oder Disputation bezeichnet – ist ein gutes Zeichen. Tatsächlich kannst du dich schon ziemlich sicher fühlen, dass du die Bachelorarbeit bestanden hast, sobald du die offizielle Einladung von deinem Erstprüfer erhältst.
Die Einladung zur Verteidigung bedeutet in der Regel: Die schriftliche Arbeit ist angenommen. Die Prüfer laden nur dann zur mündlichen Präsentation ein, wenn die Arbeit die notwendigen fachlichen und formalen Anforderungen erfüllt. Das Kolloquium dient dann hauptsächlich dazu, dein Verständnis des Themas zu überprüfen und deine Argumentation zu vertiefen – nicht, um die Arbeit noch einmal grundsätzlich infrage zu stellen.
Trotzdem solltest du die Verteidigung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch wenn du die Arbeit quasi schon bestanden hast, kann bei einer sehr schlechten Leistung im Kolloquium theoretisch noch eine Gesamtnote entstehen, die unter dem Bestehensniveau liegt. Solche Fälle sind jedoch äußerst selten und meist nur relevant, wenn gravierende Mängel im schriftlichen Teil übersehen wurden oder bei der mündlichen Prüfung eklatante Wissenslücken sichtbar werden.
Die Einladung ist also ein Grund zur Freude – und zur Vorbereitung. Nutze die Zeit, dich gut auf dein Thema vorzubereiten, die Argumente nochmal zu durchdenken und mögliche Fragen zu antizipieren. So schließt du nicht nur erfolgreich ab, sondern mit einem guten Gefühl.
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