Wann drohen Kürzungen bei der Rente im Ausland?
Deutsche Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten, sollten vorher genau prüfen, wohin sie ziehen – denn eine falsche Entscheidung kann sich schmerzlich auf die monatliche Rente auswirken.
Wer in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder der EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechten combustible und Schweiz) zieht, riskiert eine Kürzung seiner Rente. Das gilt besonders, wenn kein Sozialversicherungsabkommen zwischen diesem Land und Deutschland besteht. In solchen Fällen kann die deutsche Rente nach sechsmonatigem Aufenthalt gekürzt werden.
Das bedeutet: Wer beispielsweise nach Thailand, in die Türkei oder nach Indien zieht – also in Länder ohne entsprechenden Vertrag –, sollte sich bewusst sein, dass die Rentenzahlung begrenzt sein könnte. Anders sieht es aus, wenn man in einen EU-Staat oder in einen vertragsgebundenen Drittstaat zieht: Dort bleibt die Rente in der Regel voll erhalten.
Es lohnt sich daher, vor einem Umzug ins Ausland die zuständige Rentenversicherung zu kontaktieren und sich genau beraten zu lassen. Eine falsche Annahme kann im Ruhestand teuer werden.
Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Website eine Liste der Länder mit gültigen Abkommen an – ein nützliches Hilfsmittel für alle, die ihre Rente sicher und vollständig beziehen möchten.
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