Wird geerbtes Bargeld besteuert?

Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass Bargeld steuerfrei vererbt werden kann. Tatsächlich zählt jedoch jeder Teil des Nachlasses – dazu gehören auch Kontoguthaben, Barmittel, Wertpapiere oder Schmuck – zum steuerpflichtigen Erbe. Das Finanzamt betrachtet geerbtes Geld genauso wie ein Haus oder eine Villa.

Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Gesamtwert des Nachlasses, der Verwandtschaft zum Verstorbenen und dem Freibetrag, der je nach Beziehung variiert. Ehepartner etwa dürfen bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Liegt das geerbte Bargeld samt anderen Vermögenswerten unterhalb dieser Grenze, fällt oft keine Steuer an.

Wichtig: Auch bei kleinen Beträgen müssen Erben das Finanzamt über die Erbschaft informieren, wenn der Nachlass über einen gewissen Wert hinausgeht. Fehlt die Meldung, kann das zu Nachforderungen oder Bußgeldern führen. Die Frist dafür beträgt grundsätzlich sechs Monate ab dem Todestag.

Ein typisches Beispiel: Erbt eine Tochter von ihren Eltern ein Erbe im Gesamtwert von 450.000 Euro – darunter 100.000 Euro Bargeld –, bleibt sie knapp unter ihrem Freibetrag. Die Erbschaftsteuer fällt in diesem Fall nicht an. Wäre der Betrag höher, würde nur der übersteigende Teil besteuert.

Es lohnt sich daher, den Nachlass genau zu erfassen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen. So vermeidet man unnötige Kosten und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.

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