Darf man Blaumohn in Deutschland nutzen?
Die Frage, ob Blaumohn verboten ist, beschäftigt immer wieder Verbraucher – besonders, wenn die kleinen blauen Körner auf Brötchen oder in Backwaren landen. Die Antwort ist klar: Der Anbau und Besitz von Papaver somniferum, dem sogenannten Schlafmohn, unterliegt in Deutschland strengen Vorschriften. Das liegt vor allem an dem natürlichen Inhaltsstoff Morphin, der im Milchsaft der unreifen Kapseln enthalten ist und als Betäubungsmittel gilt.
Die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) regelt genau, unter welchen Bedingungen Mohnpflanzen angebaut werden dürfen. Ohne behördliche Genehmigung ist der Anbau untersagt. Das gilt besonders, wenn die Pflanze zur Gewinnung von Rauschgift genutzt werden könnte.
Interessant ist jedoch: Verkaufte Mohnkörner – wie sie in Bäckereien oder im Handel erhältlich sind – stammen meist aus zulässigen, kontrollierten Anbaugebieten und sind entgiftet. Sie enthalten nur geringste Spuren oder gar kein Morphin mehr und gelten daher als unbedenklich für den kulinarischen Gebrauch. Dennoch dürfen die Pflanzen selbst, besonders in der blühenden oder unreifen Phase, nicht einfach im heimischen Garten gezogen werden.
Wer also ab und zu ein Mohnbrötchen isst, braucht keine Bedenken zu haben. Doch wer versucht, aus wilden oder selbstgezogenen Pflanzen Extrakte herzustellen, riskiert nicht nur gesundheitliche Gefahren, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Das Betäubungsmittelgesetz wird hier sehr ernst genommen.
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