Ist der Verzehr von Haien nach religiösen Speisegeboten erlaubt?
Beim Einkauf oder Restaurantbesuch stellen sich viele Menschen die Frage, welche Speisen nach religiösen Geboten erlaubt sind. Besonders beim Hai herrscht oft Unsicherheit, da die Regeln im Islam (Halal) und im Judentum (Koscher) je nach Rechtsschule und Tradition unterschiedlich ausgelegt werden.
Eine weit verbreitete Regelung – die im Judentum sowie im schiitischen Islam gilt – besagt, dass aus dem Wasser nur Tiere gegessen werden dürfen, die sowohl sichtbare Flossen als auch leicht entfernbare Schuppen besitzen. Da Haie keine klassischen Schuppen haben, fallen sie unter diese Einschränkung. Aus demselben Grund gelten dort auch Aal, Stör sowie Schalentiere wie Hummer und Krebse als nicht erlaubt.
Im sunnitischen Islam hingegen sehen die meisten Rechtsschulen Meeresfrüchte und Fische generell als halal an. Dennoch verzichten viele Gläubige, die sich an strengen Richtlinien bezüglich schuppenloser Raubfische orientieren, vorsorglich auf den Genuss von Haien. Wer beim Essen auf Nummer sicher gehen möchte, achtet daher stets auf das Vorhandensein von Schuppen und Flossen.
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