Ist die Einbauküche über die Hausratversicherung geschützt?

Beim Einzug in eine Mietwohnung stellt sich oft die Frage, wie die Küche im Schadenfall abgesichert ist. Ob eine Einbauküche zum Hausrat zählt, hängt vor allem von den Eigentumsverhältnissen ab.

Gehört die Einbauküche dem Vermieter und war sie bereits fest in der Wohnung verbaut, gilt sie rechtlich als Gebäudebestandteil. Für Schäden an der Küche selbst ist in diesem Fall die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Ein wichtiger Unterschied gilt jedoch für Ihr eigenes Eigentum: Alle Küchengeräte, Elektrogeräte oder Möbelstücke, die Sie nachträglich auf eigene Kosten hinzugefügt haben, gehören Ihnen. Diese mobilen Gegenstände – vom eigenständig gekauften Kühlschrank bis hin zur Kaffeemaschine – werden zuverlässig von Ihrer eigenen Hausratversicherung geschützt.

Haben Sie die gesamte Einbauküche selbst gekauft und auf eigene Rechnung eingebaut, gilt sie als sogenannte Mietereinbau. In den meisten modernen Hausrattarifen können Sie eine solche eigene Küche problemlos mitversichern lassen, damit Sie bei Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl abgesichert sind.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen