Erspartes ist kein Einkommen – aber wichtig bei Bedürftigkeit

Ein häufiges Missverständnis: Viele fragen sich, ob ihr Erspartes als Einkommen gilt. Die Antwort ist klar: Nein, Erspartes ist kein Einkommen, sondern gehört zum Vermögen. Es macht also einen Unterschied, was man regelmäßig dazuverdient – das ist Einkommen – und was man bereits besitzt.

Einkommen umfasst zum Beispiel Löhne, Gehälter, Kindergeld oder Rente – also alles, was regelmäßig hereinkommt. Das Ersparte hingegen, das auf dem Konto liegt oder anderweitig angelegt ist, zählt zum Vermögen. Das bedeutet: Es wird nicht wie ein Gehalt verrechnet, spielt aber trotzdem eine Rolle, wenn es um staatliche Unterstützung geht.

Bei der Prüfung von Leistungen wie Hartz IV oder Hilfe zum Lebensunterhalt schaut das Jobcenter genau hin: Wie viel Vermögen hat die Person oder die Bedarfsgemeinschaft bereits? Dazu gehören nicht nur Kontoguthaben, sondern auch verwertbare Gegenstände – etwa ein zu großes Auto oder eine Zweitwohnung, die nicht unbedingt nötig ist.

Wenn das Vermögen den erlaubten Freibetrag übersteigt, muss es zunächst aufgebraucht werden, bevor Sozialleistungen gezahlt werden. Das heißt: Wer etwas gespart hat, muss es unter Umständen erst einsetzen, bevor er Unterstützung bekommt. Kleine Ersparnisse bleiben meist unberücksichtigt – zum Beispiel bis zu 10.000 Euro für Alleinstehende, mit Staffelung je nach Lebenssituation.

Es lohnt sich also, über seine finanzielle Situation im Klaren zu sein – besonders, wenn man auf staatliche Hilfe angewiesen ist oder sein könnte. Das Ersparte schützt in unsicheren Zeiten, aber es ist kein Einkommen im Sinne des Sozialrechts.

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