Alkohol in Lebensmitteln: Ist Kuchen mit Alkohol erlaubt?

Ein Stück Kuchen mit einem Schuss Rum – das klingt nach Genuss, doch für viele Muslime wirft das die Frage auf: Ist so etwas erlaubt? Die Antwort ist klar: Nein, es gilt als haram.

Laut der deutschen Lebensmittelverordnung müssen Produkte mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol – wie Spirituosen oder Bier – deutlich gekennzeichnet werden. Aber auch Lebensmittel, die Alkohol als Aromastoff enthalten, wie bestimmte Süßigkeiten, Torten oder Fertiggerichte, unterliegen der Deklarationspflicht. Das bedeutet: Der Alkoholgehalt muss angegeben werden.

Warum ist das wichtig?

Für viele Muslime ist Alkohol in jeglicher Form verboten – unabhängig davon, ob er berauschend wirkt oder nicht. Die islamische Ernährungsvorschrift verbietet alles, was als haram eingestuft wird, und dazu zählt Alkohol grundsätzlich. Selbst wenn nur ein kleiner Anteil im Kuchen enthalten ist, bleibt das Produkt nach dieser Auffassung nicht erlaubt.

Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte beim Kauf von Backwaren oder Fertigprodukten stets die Zutatenliste prüfen. Oft verbirgt sich Alkohol in Vanille-Aroma, Likörcremes oder alkoholhaltigen Feuchtigkeitsmitteln in der Bäckerei. Glücklicherweise gibt es heute mehr und mehr Hersteller, die auf alkoholfreie Rezepturen setzen – auch für traditionelle Speisen.

Für eine bewusste, halal-konforme Ernährung zählt nicht nur das, was man isst, sondern auch, woraus es gemacht ist. Und manchmal verbirgt sich im Genuss mehr, als man auf den ersten Blick sieht.

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