Warum Holunder im Schrebergarten verboten ist
Im Schrebergarten darf nicht einfach jeder Baum oder Strauch gepflanzt werden, auch wenn er noch so nützlich oder schön ist. Besonders im Fokus stehen hier Regelungen zur Bepflanzung, die in der jeweiligen Gartenordnung festgelegt sind. Und die ist nicht willkürlich – sie sorgt dafür, dass alle Parzellen gleich behandelt werden und niemand durch überhängende Äste oder tiefreichende Wurzeln benachteiligt wird.
So ist etwa der Holunder in vielen Kleingartenanlagen ausdrücklich verboten. Warum? Weil er schnell wächst, viel Platz einnimmt und andere Pflanzen verdrängen kann. Zudem zieht er Insekten an und kann durch seine Ausbreitung störend sein. Gleiches gilt für Nadel- und Laubbäume – mit Ausnahme von Obstgehölzen. Denn Obstbäume sind erwünscht und dürfen meist problemlos gepflanzt werden, sofern sie der Pflege dienen und den Rahmen eines Kleingartens nicht sprengen.
Die Regelungen stammen nicht von irgendwelchen Bürokraten, sondern vom Verband der Gartenfreunde Schönebeck und ähnlichen Organisationen, die sich für eine harmonische Nutzung der Gemeinschaftsflächen einsetzen. Ihre Gartenordnung ist für alle Mitglieder verbindlich – und dient letztlich dem friedlichen Miteinander unter Nachbarn.
Wer also lieber Heidelbeeren oder Johannisbeeren pflanzen möchte, hat freie Bahn. Aber bevor man einen Holunder setzt, lohnt sich ein Blick in die lokale Gartenordnung. Denn was im eigenen Hinterhof erlaubt ist, kann im Kleingarten schon mal zur Ordnungswidrigkeit werden.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.