Warum Klatschmohn im Garten riskant sein kann
Wer bunte Blumen im Garten liebt, sollte bei Klatschmohn vorsichtig sein. Denn nicht jede rotblühende Mohnart ist unverfänglich. Besonders der Schlafmohn – botanisch Papaver somniferum – fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Obwohl die Pflanze optisch kaum vom harmlosen Klatschmohn zu unterscheiden ist, enthält sie Alkaloide wie Morphine und Papaverin, die als Suchtstoffe gelten.
Schon der Besitz von Schlafmohn-Pflanzen – egal ob im Garten, auf dem Balkon oder als Samen – kann strafbar sein. Wer erwischt wird, riskiert laut Gesetz eine Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch, wenn man die Pflanze nur als Zierde anbauen wollte. Die Behörden machen dabei keinen Unterschied zwischen kommerziellem Anbau und privater Gartennutzung.
Interessant ist: Botanisch gesehen ist Klatschmohn (Papaver rhoeas) eine andere Art als Schlafmohn und grundsätzlich erlaubt. Doch weil beide Pflanzen sich ähneln und aus Samen oft nicht klar hervorgeht, was später wächst, laufen Hobbygärtner Gefahr, ohne Wissen gegen das Gesetz zu verstoßen. Selbst wenn man keine Absicht hat, Drogen herzustellen, reicht die bloße Kultivierung aus, um strafrechtlich relevant zu werden.
Die Botschaft ist klar: Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet besser ganz auf Mohnarten, die verdächtig aussehen könnten. Schönheit im Garten hat ihre Grenzen – besonders, wenn das Bundesgesetzblatt dazwischenfunkt.
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