Geschäftsfähigkeit trotz Depression: Was rechtlich gilt
Eine psychische Belastung wie eine Depression stellt Betroffene und ihr Umfeld vor große Herausforderungen. Oft kommt dabei die Frage auf, ob Verträge oder finanzielle Entscheidungen in einer schwierigen Lebensphase rechtlich bindend sind. Grundsätzlich gilt: Eine Depression führt keineswegs automatisch zur Geschäftsunfähigkeit.
Selbst eine ausgeprägte physische oder psychische Erschöpfung sowie eine vorübergehende depressive Phase reichen nicht aus, um die rechtliche Handlungsfähigkeit zu verlieren. Der Gesetzgeber stellt sehr hohe Anforderungen an eine Geschäftsunfähigkeit. Voraussetzung ist meist ein dauerhafter Zustand einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, der die freie Willensbestimmung vollständig ausschließt.
Auch reine ärztliche Bescheinigungen oder Krankschreibungen genügen in der Regel nicht. Sie belegen zwar eine medizinische Diagnose, dokumentieren aber nicht automatisch, dass die betroffene Person im Moment des Vertragsschlusses nicht in der Lage war, den Inhalt und die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen. Erst ein detailliertes Gutachten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kann im Einzelfall feststellen, ob die freie Willensbildung tatsächlich aufgehoben war.
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