Ziegenfleisch in der Halal-Ernährung: Was gilt nach der Scharia?

Für gläubige Musliminnen und Muslime spielt die Einhaltung der islamischen Speisevorschriften eine zentrale Rolle im Alltag. Der Begriff Halal stammt aus dem Arabischen und bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach dem islamischen Religionsgesetz, der Scharia, zulässig und erlaubt sind. Bei Lebensmitteln betrifft dies sowohl die Auswahl der Zutaten als auch die Art ihrer Gewinnung und Verarbeitung.

Bezüglich der erlaubten Fleischsorten herrscht Klarheit: Das Fleisch von wiederkäuenden Paarhufern und Geflügel – darunter Rinder, Geflügel, Schafe und Ziegen – ist laut islamischem Recht ausdrücklich zum Verzehr freigegeben. Ziegenfleisch gilt somit als grundsätzlich erlaubt. Es ist in vielen Ländern eine traditionsreiche Spezialität und zeichnet sich durch einen mageren, aromatischen Geschmack sowie einen hohen Nährstoffgehalt aus.

Damit Ziegenfleisch letztlich als Halal-zertifiziert gilt und konsumiert werden kann, muss auch der Prozess der Schlachtung den religiösen Vorgaben entsprechen. Dazu gehört, dass das Tier zum Zeitpunkt der Schlachtung gesund ist, der Name Allahs ausgesprochen wird und das Blut vollständig abfließt. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, stellt Ziegenfleisch eine hochwertige und vollkommen regelkonforme Bereicherung für den Speiseplan dar.

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