Darf der Arbeitgeber das Gendern vorschreiben?
Die Frage, ob ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zur gendergerechten Sprache verpflichten darf, beschäftigt immer mehr Betriebe – besonders in offenen oder administrativen Tätigkeiten, wo Kommunikation im Vordergrund steht.
Ja, das kann er – zumindest bis zu einem gewissen Grad. Arbeitgeber verfügen über ein sogenanntes Direktionsrecht, das im § 106 der Gewerbeordnung verankert ist. Dieses Recht erlaubt es ihnen, Anweisungen zur Arbeitsweise und zum Verhalten am Arbeitsplatz zu erteilen. Dazu zählt unter Umständen auch, wie Mitarbeiter schreiben und sprechen – zum Beispiel in E-Mails, Briefen oder internen Dokumenten.
Wenn also ein Unternehmen aus Gründen der Diversität, des Images oder zur Einhaltung interner Richtlinien eine geschlechtergerechte Sprache vorschreibt, kann er das in der Praxis anordnen – besonders, wenn es um geschäftliche Korrespondenz geht. Das bedeutet: Mitarbeitende könnten verpflichtet sein, Formulierungen wie „alle Mitarbeiter*innen“ oder „geschlechtergerechte Ansprache“ zu verwenden, wenn es die betriebliche Ordnung so vorsieht.
Allerdings: Die Grenzen sind nicht immer klar. Private Gespräche oder handschriftliche Notizen müssen nicht gegendert werden. Und wer aus religiösen, weltanschaulichen oder sprachlichen Gründen Bedenken hat, kann unter Umständen darauf verweisen – jedoch nicht automatisch auf Freiheit pochen.
Letztlich zeigt sich: Was im Büro gesagt oder geschrieben wird, liegt oft in der Hand des Chefs – solange es betriebsnotwendig und verhältnismäßig ist. Die Debatte um das Gendern am Arbeitsplatz ist damit nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich ein Stück weit noch im Fluss.
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