Kann ein Arzt negative Rezensionen löschen?
Die Frage, ob Ärzte negative Bewertungen im Internet löschen lassen können, beschäftigt viele in der Praxis. Die kurze Antwort lautet: Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich haben Patienten das Recht, ihre Erfahrungen mit einem Arzt öffentlich zu teilen – sei es positiv oder kritisch. Solange die Bewertung sachlich bleibt und keine falschen Tatsachen verbreitet, ist sie geschützt.
Wann kann eine Löschung beantragt werden? Wenn eine Rezension gegen geltende Richtlinien verstößt – etwa durch Beleidigungen, persönliche Angriffe, unwahre Behauptungen oder Verletzungen der Persönlichkeitsrechte – kann der betroffene Arzt Einspruch einlegen. Allerdings reicht eine bloße Unzufriedenheit mit der Kritik nicht aus. Der Arzt muss dann detailliert darlegen, warum die Bewertung entfernt werden sollte, und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Plattformen wie Jameda oder Google prüfen solche Anträge meist sorgfältig. Viele Bewertungen, die emotional formuliert sind, aber keine konkreten Falschaussagen enthalten, bleiben daher online. Ärzte können sich allerdings auch proaktiv schützen: Offene Kommunikation mit Patienten, klare Informationen im Wartezimmer oder die Möglichkeit, direkt Rückmeldungen abzugeben, können dazu beitragen, dass Kritik konstruktiver und weniger öffentlich wird.
Letztlich schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung auch unbequeme Stimmen – doch es hat seine Grenzen. Wer diese überschreitet, riskiert die Löschung seiner Rezension – unabhängig davon, ob er Patient oder Arzt ist.
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