Immobilienverkauf bei Demenz: Was Betroffene und Angehörige wissen müssen
Die Diagnose Demenz stellt Familien vor große emotionale und praktische Herausforderungen. Eine häufige Frage betrifft das eigene Zuhause: Kann ein Demenzkranker sein Haus oder Grundstück verkaufen? Die Antwort lautet: Ja, solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist die Erkrankung noch nicht weit fortgeschritten, gilt der Betroffene weiterhin als geschäftsfähig. In dieser Phase kann der Eigentümer Immobilien selbstständig veräußern. Ein Verkauf ist oft ein sinnvoller Schritt, um finanzielle Mittel für künftige Pflegekosten, ein betreutes Wohnen oder notwendige Umbaumaßnahmen freizusetzen.
Schreitet die Krankheit jedoch weiter fort und geht die Geschäftsfähigkeit verloren, ist ein direkter Verkauf nicht mehr möglich. In diesen Fällen greift eine rechtliche Vertretung – etwa durch eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht oder einen gerichtlich bestellten Betreuer. Beim Verkauf über einen Betreuer muss zusätzlich das Betreuungsgericht zustimmen, um den Schutz des Erkrankten zu gewährleisten.
Um Rechtsunsicherheiten beim Notartermin zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Geschäftsfähigkeit frühzeitig medizinisch bestätigen zu lassen und den Verkauf vorausschauend zu planen.
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