Darf ein Föhn mit ins Handgepäck?

Wenn es ans Packen für den Flug geht, stellen sich viele Reisende die Frage: Darf eigentlich ein Föhn mit in die Kabine? Die gute Nachricht: Ja, ein Föhn darf problemlos ins Handgepäck. Egal, ob du für ein verlängertes Wochenende wegfährst oder einen längeren Urlaub planst – dein elektrisches Gerät ist willkommen, solange es die gängigen Sicherheitsbestimmungen erfüllt.

Elektrogeräte wie Föhn, Glätteisen, elektrische Zahnbürste oder Smartphone gehören generell ins Handgepäck, nicht nur, weil sie praktisch sind, sondern auch aus Sicherheitsgründen. Im Falle einer evakuierten Landung oder einer unvorhergesehenen Situation im Frachtraum ist es besser, wenn diese Gegenstände bei dir in der Kabine sind. Außerdem ist ein Föhn im Hotelzimmer oft von schlechter Qualität – da ist es beruhigend, den eigenen dabei zu haben.

Wichtig ist jedoch: Achte darauf, dass der Föhn in einem geeigneten Etui verstaut ist, um Beschädigungen zu vermeiden. Zudem sollten alle Geräte – auch der Föhn – im ausgeschalteten Zustand und sicher verpackt sein. Lithium-Akkus oder externe Akkus mit mehr als 100 Wattstunden sind zwar beim Föhn meist kein Thema, doch bei Reisereisen mit mehreren Stopps lohnt sich ein Blick in die Bestimmungen der Airline.

Grundsätzlich gilt: Was du im Alltag benutzt und nicht aufzuladen brauchst, darfst du meist mitnehmen. Also – Föhn einpacken, Haare trocknen und entspannt in den Urlaub starten.

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