Kann man einen doppelten Wohnsitz in Großbritannien und Frankreich haben?

Ja, es ist durchaus möglich, sowohl in Großbritannien als auch in Frankreich einen Wohnsitz zu haben. Allerdings wird die steuerliche Situation dann schnell komplex. Wenn Sie in beiden Ländern wohnen und Einkünfte erzielen, können Sie unter Umständen als steuerlicher Doppelresident gelten – das heißt, beide Staaten könnten Anspruch auf die Besteuerung Ihres Einkommens erheben.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen schützt vor doppelter Belastung

Glücklicherweise existiert zwischen Großbritannien und Frankreich ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen soll verhindern, dass Sie für dasselbe Einkommen in beiden Ländern voll besteuert werden. Je nach konkreter Lebenssituation – etwa wie viel Zeit Sie wo verbringen und wo Ihr wirtschaftlicher Schwerpunkt liegt – können Sie unter Umständen eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in einem der beiden Länder beantragen.

Wer beispielsweise mehrere Monate im Jahr in Frankreich lebt, aber weiterhin Einkünfte aus Großbritannien bezieht, sollte seine Lage genau prüfen lassen. Die genauen Regeln hängen von Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Arbeitsort und Familienzusammenführung ab. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden und Ansprüche richtig geltend zu machen.

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