Kann man freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen?
Ja, das ist durchaus möglich – unter bestimmten Voraussetzungen. Wer nicht mehr pflichtversichert ist, aber dennoch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte, kann das als freiwillig Versicherter tun. Dazu gehören zum Beispiel Selbständige, die keine Pflichtbeiträge leisten, oder Personen, die vorübergehend nicht berufstätig sind.
Wichtig ist: Wer freiwillig Beiträge zahlt, sollte dies bis Ende des Jahres tun, um sicherzustellen, dass die Zahlung noch für das laufende Kalenderjahr gilt. So können beispielsweise freiwillige Zahlungen für das Jahr 2023 am besten noch bis Ende Dezember 2023 erfolgen. Technisch ist zwar eine Überweisung bis zum 2. April 2024 möglich, doch ab 2024 steigen die Beiträge – um rund 4 Prozent –, was die Nachzahlung teurer macht.
Die Höhe der freiwilligen Beiträge richtet sich nach der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz. Wer überlegt, einzuzahlen, sollte dies also zeitig klären, um bessere Konditionen zu nutzen. Jeder freiwillig gezahlte Beitrag zählt und kann später zu einer etwas höheren Rente führen – besonders sinnvoll, wenn Lücken in der Versicherungszeit bestehen.
Wer unsicher ist, sollte sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Dort erhält man individuelle Auskunft und kann prüfen, ob eine freiwillige Zahlung im Einzelfall sinnvoll ist.
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