Kann ich meiner Schwiegertochter Geld schenken?
Ja, Sie können Ihrer Schwiegertochter Geld schenken – steuerlich gesehen ist das kein Problem. Wie bei anderen Verwandten auch, greift hier der sogenannte Freibetrag. Laut deutschem Erbrecht beträgt der steuerfreie Betrag für Schwiegerkinder 20.000 Euro alle zehn Jahre. Das bedeutet: Schenken Sie Ihrer Schwiegertochter einmalig 20.000 Euro oder weniger, bleibt die Schenkung komplett steuerfrei.
Wichtig ist jedoch: Dieser Freibetrag wird auf alle Zuwendungen innerhalb von zehn Jahren angerechnet – egal ob zu Lebzeiten oder im Erbfall. Wer also heute 15.000 Euro schenkt und in fünf Jahren weitere 10.000 Euro, könnte bei der zweiten Schenkung bereits Steuern schulden, da der Freibetrag überschritten wird.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Die Beziehung zwischen Schwiegerkind und Schwiegereltern endet rechtlich mit der Scheidung. Sollten Ihre Kinder sich trennen, verliert Ihre ehemalige Schwiegertochter automatisch den Anspruch auf diesen Freibetrag – auch wenn die Schenkung bereits erfolgt war. Daher kann es klug sein, bei größeren Beträgen vorab einen Steuerberater einzuschalten oder die Schenkung notariell begleiten zu lassen.
Alles in allem ist eine Schenkung an eine Schwiegertochter jedoch eine schöne Geste, die gut geplant steuerlich clever sein kann. Informieren Sie sich einfach rechtzeitig – dann freut sich die ganze Familie.
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