Darf man ohne Zulassung zur Zulassungsstelle fahren?
Die Frage, ob man ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung zur Zulassungsstelle bewegen darf, beschäftigt viele Autofahrer – besonders beim Kauf eines gebrauchten Wagens oder bei der Neuzulassung. Die gute Nachricht: Ja, das ist unter bestimmten Umständen erlaubt.
Ungestempelte Kennzeichen sind der SchlüsselOhne Kennzeichen am Auto darf man grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wer bereits ungestempelte Kennzeichen für das Fahrzeug beantragt hat – also Kennzeichen, die noch nicht amtlich freigegeben sind –, darf damit direkt zur Zulassungsstelle fahren. Diese Fahrt muss jedoch unmittelbar und zweckgebunden erfolgen. Das bedeutet: nur der direkte Weg vom aktuellen Standort zur Behörde ist erlaubt. Abweichungen oder Umwege können im Falle einer Kontrolle Probleme verursachen.
Interessant ist auch, dass das Fahrzeug für die Zulassung nicht vor Ort vorgeführt werden muss. Die meisten Daten werden heute digital eingereicht, oft reicht eine Vollmacht oder ein schriftlicher Antrag. Dennoch muss das Auto in der Regel fahrbereit und verkehrssicher sein – auch bei der kurzen Strecke zur Behörde.
Wichtig: Wer ohne jegliche Kennzeichen unterwegs ist, riskiert Bußgelder, das Fahrzeug kann abgeschleppt werden. Daher sollte man sich vorab vergewissern, ob die ungestempelten Schilder bereits vorliegen und ob alle anderen Unterlagen – wie Versicherungsbestätigung, Personalausweis und Fahrzeugbrief – vollständig sind.
Wer alles richtig macht, darf die Zulassungsstelle meist schnell wieder als stolzer Besitzer eines legal angemeldeten Fahrzeugs verlassen.
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