Kann man wegen eines heimlichen Mitschnitts im Personalgespräch gekündigt werden?
Ein heimlich aufgenommenes Personalgespräch kann schwerwiegende Konsequenzen haben – bis hin zur fristlosen Kündigung. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied im August 2017, dass eine solche Kündigung unter bestimmten Umständen rechtmäßig ist. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer das Gespräch mit Vorgesetzten und dem Betriebsrat mit seinem Smartphone aufgezeichnet, ohne die anderen Anwesenden darüber zu informieren.
Vertrauen missbraucht
Das Gericht sah darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Treuepflicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Solche Gespräche dienen oft dazu, vertrauliche Themen zu besprechen – sei es zu Leistungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten oder organisatorischen Fragen. Wer heimlich aufnimmt, untergräbt das notwendige Vertrauen. Selbst wenn der Mitarbeiter die Aufnahme später nicht weitergibt, reicht der bloße Akt der heimlichen Tonaufnahme aus, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Was Arbeitnehmer beachten sollten
Grundsätzlich gilt: Ohne Zustimmung aller Beteiligten darf kein Gespräch aufgezeichnet werden – das gilt nicht nur im privaten, sondern besonders im beruflichen Kontext. Wer sich unsicher fühlt oder Bedenken hat, sollte stattdessen Notizen machen oder einen Vertrauensperson im Vorfeld informieren. Eine Aufzeichnung hinter dem Rücken der anderen ist kein Schutz, sondern riskiert den Arbeitsplatz.
Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zeigt: Auch im Arbeitsrecht zählt Vertrauen. Wer es bricht, kann schnell vor der Tür stehen – und zwar ohne Abfindung.
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