Kann man eine Lastschrift zurückholen?

Ja, eine Lastschrift kann unter bestimmten Umständen zurückgebucht werden – besonders wenn etwas schiefgelaufen ist. Wenn beispielsweise ein falscher Betrag abgebucht wurde oder eine Abbuchung ohne Ihre Zustimmung erfolgte, haben Sie als Kunde das Recht, Einspruch einzulegen.

Wie funktioniert die Rückbuchung?

Der Prozess ist meist unkompliziert. Sobald Sie eine unerwünschte oder fehlerhafte Abbuchung auf Ihrem Konto entdecken, sollten Sie sich schnellstmöglich an Ihre Bank wenden. Viele Institute ermöglichen es Ihnen, die Rückbuchung direkt über die Online-Banking-Oberfläche einzuleiten oder per App zu beantragen. Wichtig ist, dass Sie sich die Buchung genau ansehen: Es gibt Unterschiede zwischen einer SEPA-Lastschrift und einer wiederkehrenden Überweisung.

Für eine SEPA-Lastschrift gilt: Sie können den Betrag innerhalb von acht Wochen nach dem Belastungsdatum bei Ihrer Bank reklamieren. Die Bank ist dann verpflichtet, das Geld vorläufig zurückzubuchen – vorausgesetzt, die Voraussetzungen stimmen. Das gilt beispielsweise, wenn die Abbuchung nicht autorisiert war oder der Betrag nicht korrekt ist. Der Zahlungsempfänger muss das Geld dann in der Regel zurückzahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Zahlung berechtigt war.

Trotzdem lohnt es sich, im Vorfeld aufmerksam zu sein: Prüfen Sie, wem Sie Ihr SEPA-Mandat erteilen, und behalten Sie Ihre Kontoauszüge im Blick. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen – und falls doch einmal etwas schiefläuft, wissen Sie jetzt, dass eine Rückbuchung meist kein Problem ist.

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