Darf man wegen fehlender Überstunden gekündigt werden?
Die Frage, ob ein Arbeitnehmer gekündigt werden kann, weil er Überstunden verweigert, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt macht nun deutlich: Ja, unter bestimmten Umständen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Im konkreten Fall weigerte sich ein technischer Angestellter wiederholt, die vom Arbeitgeber geforderten Überstunden zu leisten. Obwohl die Wohnungsbaugesellschaft betriebliche Notwendigkeiten geltend machte und die Überstunden im Arbeitsvertrag grundsätzlich vorgesehen waren, blieb der Mitarbeiter hartnäckig. Das Gericht sah darin einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung.
Wichtig ist jedoch: Nicht jede Weigerung führt automatisch zum Rauswurf. Die Zulässigkeit von Überstunden muss vertraglich geregelt oder zumindest betrieblich üblich sein. Zudem muss der Arbeitgeber einen sachlichen Grund haben – etwa akuten Personalmangel oder dringende Projekte. Wer hingegen regelmäßig und ohne triftigen Grund Überstunden verweigert, riskiert, wie das Urteil zeigt, seine Stelle.Das Gericht betonte, dass die Arbeitspflicht auch die Bereitschaft einschließt, im Rahmen des Vertrags über die normale Arbeitszeit hinaus tätig zu werden – besonders, wenn dies für den Betrieb notwendig ist. Wer sich weigert, ohne berechtigten Grund, handelt pflichtwidrig.
Dennoch: Arbeitgeber dürfen Überstunden nicht willkürlich anordnen. Die Gesundheit des Mitarbeiters und die Grenzen der Arbeitszeitgesetze gelten auch hier. Wer unsicher ist, sollte besser rechtlichen Rat einholen – bevor die nächste Mahnung oder gar Kündigung im Briefkasten liegt.
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