Zugriff auf Bargeld trotz gesperrtem Online-Banking
Viele Menschen geraten in Panik, wenn ihr Online-Banking gesperrt werden muss – etwa weil die PIN ausgespäht wurde oder ein Betrugsverdacht vorliegt. Doch eine wichtige Sorge ist unbegründet: Sie kommen weiterhin an Ihr Geld.
Eine Sperrung betrifft in der Regel ausschließlich den digitalen Zugang via App oder Website. Die physische Sparkassen-Card (Debitkarte) bleibt davon unberührt und voll funktionsfähig.
Das bedeutet für Sie im Alltag:
Sie können an jedem Geldautomaten wie gewohnt Bargeld abheben. Auch das Bezahlen im Geschäft mit Karte und Ihrer gewohnten Geheimzahl (PIN) funktioniert problemlos weiter. Zudem lassen sich Kontoauszüge weiterhin direkt am Service-Terminal in der Filiale ausdrucken.
Sollten Sie jedoch den Verdacht haben, dass nicht nur Ihr Online-Zugang, sondern auch Ihre physische Karte kompromittiert wurde, müssen Sie diese separat über den allgemeinen Sperr-Notruf sperren lassen.
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