Kann man „gemacht gehabt“ sagen?
Die Frage, ob man „gemacht gehabt“ sagen darf, beschäftigt viele Deutschlernende – und nicht nur sie. Die Form „ich habe das gemacht gehabt“ sieht auf den ersten Blick seltsam aus, klingt umgangssprachlich sogar vertraut, ist aber im Standarddeutschen meist falsch.
Linguisten kennen dieses Phänomen als Doppelperfekt: Hier wird nicht nur das Hilfsverb „haben“ mit dem Partizip Perfekt II („gemacht“) verwendet, sondern danach noch einmal „gehabt“ – also ein zweites Partizip. Statt „ich habe das gemacht“ entsteht dann fälschlicherweise „ich habe das gemacht gehabt“. Das ist redundant, da das erste „haben“ bereits die Vergangenheit ausdrückt. Ein weiteres „gehabt“ ist überflüssig.
Im standardisierten Hochdeutsch ist das Doppelperfekt also nicht korrekt. Es taucht jedoch häufig in mündlicher Alltagssprache auf, besonders in bestimmten Regionen oder in saloppen Kontexten. Man hört Sätze wie „Ich hab’s schon gemacht gehabt“ – verständlich, aber stilistisch ungebräuchlich.
Warum entsteht dieser Fehler? Oft liegt es daran, dass Sprecher:innen die Grammatikregeln verallgemeinern. Weil man sagt „ich hatte es gemacht“, denken einige, man könnte auch „ich habe es gemacht gehabt“ bilden – was logisch erscheint, aber grammatikalisch nicht funktioniert.
Die Lösung ist einfach: Bleiben Sie bei der korrekten Perfektform. Statt „gemacht gehabt“ sagen Sie besser „ich habe es gemacht“ – kurz, klar und richtig. In der geschriebenen Sprache und in formellen Situationen ist das die sichere Wahl.
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