Entlassung aus dem Krankenhaus trotz Krankenhauskeim
Viele Patientinnen und Patienten sind verunsichert, wenn während eines Klinikaufenthalts ein sogenannter Krankenhauskeim wie MRSA festgestellt wird. Die Befürchtung, deshalb das Krankenhaus nicht verlassen zu dürfen, ist jedoch meist unbegründet. Liegt lediglich eine Besiedlung mit dem Keim vor, ohne dass Beschwerden auftreten, steht einer Entlassung nach Hause nichts im Wege.
Etwas anders gestaltet sich die Situation, wenn eine aktive MRSA-Infektion vorliegt. In diesem Fall entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt gemeinsam mit der Hausarztpraxis, ob die Weiterbehandlung ambulant durchgeführt werden kann. Sobald die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld sichergestellt ist, kann die Entlassung erfolgen.
Für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt reichen im Alltag meist einfache Regeln: Eine konsequente Händehygiene sowie das Einhalten der ärztlichen Vorgaben schützen Angehörige zuverlässig vor einer Übertragung.
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