Vitamin D auf Kassenrezept: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Vitamin-D-Präparate sind in Apotheken meist frei verkäuflich. Dennoch stellen sich viele Menschen die Frage, ob Vitamin D auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und auf Kassenrezept verschrieben werden kann. Die Antwort lautet: Ja, allerdings nur unter klar definierten medizinischen Voraussetzungen.
Nach den Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie zahlen die gesetzlichen Krankenkassen rezeptfreie Vitamin-D-Arzneimittel grundsätzlich nur bei bestimmten Diagnosen. Der Hauptgrund für eine Kostenübernahme ist die Behandlung einer manifesten Osteoporose. Dafür muss der gemessene T-Score bei -2,5 oder darunter liegen und es müssen bereits Knochenbrüche vorliegen.
Darüber hinaus gibt es weitere medizinische Indikationen, bei denen eine Verordnung zu Lasten der Krankenkasse möglich ist. Dazu zählen beispielsweise eine nachgewiesene Osteomalazie (Knochenerweichung) sowie eine Unterfunktion der Nebenschilddrüsen (Hypoparathyreoidismus). Auch bei einer dauerhaften Therapie mit kortisonhaltigen Medikamenten kann die vorsorgliche Einnahme erstattungsfähig sein.
Wer Vitamin D lediglich zur allgemeinen Vorbeugung oder bei einem leichten Mangel ohne Folgeerkrankungen einnimmt, muss die Kosten in der Regel selbst tragen. Während sehr hoch dosierte Präparate ohnehin verschreibungspflichtig sind, bleiben Nahrungsergänzungsmittel und rezeptfreie Dosen ohne entsprechende Diagnose eine Eigenleistung. Sprechen Sie bei konkreten Beschwerden am besten direkt mit Ihrer Praxis.
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