Kann man von einem angenommenen Kaufangebot zurücktreten?

Ein angenommenes Kaufangebot ist kein Scherz – es ist eine verbindliche rechtliche Zusage. Wenn du als Käufer ein Angebot abgibst und der Verkäufer dieses schriftlich akzeptiert, entsteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Von diesem zurückzutreten, ist möglich – aber nicht ohne Risiko.

Wenn du dich entscheidest, den Kauf doch nicht durchzuziehen, kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen. Dazu gehört oft der Wert der entgangenen Verkaufschance oder zusätzliche Maklerkosten. Besonders wichtig: Meist wird bei Vertragsabschluss eine Kaution fällig, oft ein paar Prozent des Kaufpreises. Diese verlierst du in der Regel, wenn du ohne berechtigten Grund zurücktrittst.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Sind beispielsweise im Vertrag sogenannte „Wiederverkaufsklauseln“ oder Bedingungen für die Finanzierung enthalten, kannst du unter bestimmten Umständen rückgängig machen. Ohne solche Klauseln läuft das Geschäft aber wie geplant weiter – und der Verkäufer hat ein Recht auf Durchsetzung oder Entschädigung.

Ein Rücktritt sollte daher gut überlegt sein. Bevor du Unterschrift leistest, prüfe daher alle Bedingungen und sichere dich ab – am besten mit einem Gespräch beim Notar oder einem Fachanwalt. Einmal unterschrieben, ist der Vertrag schwer zu durchbrechen.

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