Krankmeldung im Ausland: Das müssen Arbeitnehmer wissen
Wer im Urlaub krank wird, fragt sich oft: Kann mich mein Hausarzt auch aus dem Ausland krankschreiben? Grundsätzlich ist das nicht möglich, wenn der Arzt nicht direkt mit dir vor Ort ist. Doch das ist auch gar nicht nötig – denn eine ärztliche Bescheinigung aus dem Ausland hat in Deutschland grundsätzlich denselben Wert wie eine deutsche Krankschreibung.
Das hat bereits das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Jahr 2010 klargestellt. Solange der ausländische Arzt einen offiziellen, detaillierten Krankheitsbericht ausstellt, muss der deutsche Arbeitgeber dies anerkennen. Wichtig ist, dass das Attest alle notwendigen Angaben enthält: Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Diagnose (im Allgemeinen) und das Ausstellungsdatum.
Arbeitnehmer sollten zudem ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, sobald sie krank sind – auch im Ausland. Per E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist völlig ausreichend. Später reicht man das Original oder eine Kopie der ausländischen Krankmeldung nach. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber eine Bestätigung in deutscher Sprache verlangen, die dann durch eine Übersetzung oder über einen internationalen Versicherungsservice wie die EFZ (Europäische Fachstelle für Krankenversicherung) organisiert werden kann.
Für Urlauber mit privater Reisekrankenversicherung lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen – viele decken auch ärztliche Behandlungen im Ausland ab. Wer hingegen gesetzlich versichert ist, sollte wissen: Die Kosten für Arztbesuche im EU-Ausland werden in der Regel über die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) erstattet.
Fazit: Ja, man kann sich im Ausland krankmelden – und diese Krankschreibung gilt auch in Deutschland, solange die Unterlagen ordnungsgemäß sind.
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