Wer kann einen Blick in die elektronische Patientenakte werfen?

Wenn man sich fragt, ob Ärzte eigentlich genau wissen, welche Medikamente man bereits verschrieben bekommen hat, lautet die Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Der Schlüssel dazu liegt in der sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), die das deutsche Gesundheitssystem modernisiert.

In dieser digitalen Akte werden alle wichtigen medizinischen Daten gebündelt. Dazu gehören nicht nur aktuelle und frühere Verschreibungen von Medikamenten, sondern auch Befunde, Röntgenbilder oder Berichte über überstandene Krankheiten. Das Ganze hat einen großen Vorteil: Wenn Sie den Arzt wechseln oder eine Zweitmeinung einholen, muss nicht erst mühsam nach alten Unterlagen gesucht werden.

Allerdings gibt es beim Datenschutz eine klare Regel. Niemand darf einfach so in Ihren Daten schnüffeln. Sie selbst haben jederzeit vollen Zugriff auf Ihre Akte und behalten die Kontrolle. Behandelnde Ärzte, Therapeuten und Apotheker dürfen die Informationen nur dann abrufen, wenn Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu geben.

Das macht den Arztbesuch sicherer, da Mediziner sofort sehen, ob sich ein neues Medikament mit Ihren bisherigen Tabletten verträgt. Ohne Ihr grünes Licht bleibt die Akte für die Praxis jedoch geschlossen.

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