Können Rentnerinnen und Rentner die Energiepauschale doppelt bekommen?
Die Energiepreispauschale war eine einmalige staatliche Unterstützung, um Bürgerinnen und Bürger während der angespannten Energiepreislage zu entlasten. Viele Rentnerinnen und Rentner fragen sich: Kann ich als Rentner die Pauschale mehrfach erhalten? Die klare Antwort lautet: Nein – jede berechtigte Person erhält die Zahlung nur einmal.
Wichtig ist jedoch: Die Zahlung hängt nicht vom Familienstand ab. Das bedeutet: Wenn beide Ehepartner eine eigene Rente beziehen, hat jeder von ihnen individuell Anspruch** auf die Energiepauschale. Es handelt sich also nicht um eine gemeinsame Zahlung für das Paar, sondern um zwei getrennte Leistungen – eine für jeden Berechtigten.
Die deutsche Rentenversicherung hat die Pauschale automatisch an alle Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, die im entsprechenden Zeitraum eine Rente bezogen haben. Eine Antragstellung war nicht nötig. Voraussetzung war, dass die Rente im März 2023 bezogen wurde – dann erfolgte die Überweisung direkt auf das bekannte Konto.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass man als Rentner mehrfach Anspruch haben könnte – etwa weil man gleichzeitig Rente und andere Einkünfte hat. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Energiepreispauschale war ein einmaliger Betrag pro Person, unabhängig von anderen Einkommensquellen.
Da die Zahlungen bereits erfolgt sind, ist aktuell keine weitere Auszahlung geplant. Die Aktion war zeitlich begrenzt und Teil der staatlichen Entlastungspakete. Wer damals berechtigt war, hat die Pauschale bereits erhalten – entweder als Einzelperson oder, im Falle eines Ehepaares mit zwei Rentenbezügen, jeweils einzeln für beide Partner.
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