Kurz gesagt
Im normalen Schriftverkehr wird das Pronomen klein geschrieben („ich wünsche dir …“). Großschreibung („Ich wünsche Dir …“) ist stilistisch erlaubt, besonders in formellen Glückwunschtexten.
Das Wichtigste
- „dir“ klein: übliche Schreibweise im Alltag
- „Dir“ groß: stilistische Variante für Briefe und Karten
- Beide Formen sind nach der Rechtschreibreform zulässig
- Großschreibung wirkt feierlicher, ist aber nicht verpflichtend
Im Deutschen schreibt man das Personalpronomen in Glückwünschen in der Regel klein: ich wünsche dir alles Gute. Die Großschreibung Ich wünsche Dir … ist zulässig, wirkt aber stilistisch feierlicher.
Standardregel
Personalpronomen wie ich, mir und dir werden nach der amtlichen Rechtschreibung klein geschrieben. Das gilt für private Nachrichten, E‑Mails oder SMS.
Stilistische Ausnahme
In Briefen, Grußkarten oder formelleren Glückwunschtexten nutzen manche die Großschreibung Dir, um die Anrede zu betonen. Diese Praxis ist seit der Rechtschreibreform nicht mehr vorgeschrieben, bleibt aber erlaubt und wird häufig eingesetzt, um Wärme oder Eleganz zu vermitteln.
- Klein: Alltag, digitale Kommunikation
- Groß: Briefe, Karten, feierliche Texte
Häufige Fragen
Muss man bei formellen Briefen immer Dir groß schreiben?
Nein, die Großschreibung ist nicht verpflichtend; sie ist lediglich eine stilistische Möglichkeit.
Gilt die Großschreibung auch bei anderen Pronomen?
Nur das Pronomen „Dir“ wird gelegentlich groß geschrieben. Andere Personalpronomen bleiben klein.
Wie schreibt man die Anrede in einer Karte?
Man kann „Ich wünsche Dir …“ groß schreiben, um die Anrede hervorzuheben, muss aber nicht.
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