Sind Vapes mit 7000 Zügen in Deutschland erlaubt?

Immer häufiger tauchen auf dem Markt Vapes auf, die mit beeindruckenden Zahlen wie „7000 Zügen“ oder „15.000 Zügen“ beworben werden. Doch in Deutschland gelten klare Regeln, die solche Produkte oft vom Handel ausschließen. Die wichtigste Vorgabe kommt aus der TPD3-Richtlinie – der Tabakprodukte-Richtlinie der Europäischen Union, die auch in Deutschland gilt.

Danach darf der Liquidtank einer wiederauffüllbaren E-Zigarette maximal 2 ml fassen. Dies soll Verbraucher schützen und sicherstellen, dass Nikotinkonzentrationen und Inhaltsstoffe besser kontrolliert werden können. Vapes, die mit 7000 Zügen werben, verfügen oft über Tanks mit deutlich mehr Fassungsvermögen – manchmal bis zu 20 ml. Solche Geräte überschreiten die gesetzliche Grenze und dürfen deshalb nicht legal verkauft oder in den Verkehr gebracht werden.

Das bedeutet: Auch wenn solche Produkte online oder aus dem Ausland angeboten werden, sind sie in Deutschland nicht zugelassen. Wer sie kauft, handelt zwar nicht strafbar, erhält aber kein Produkt, das den hiesigen Sicherheitsstandards entspricht. Zudem fehlt bei vielen dieser Großvapes eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Verbraucher sollten daher vorsichtig sein und sich auf Produkte verlassen, die den geltenden Gesetzen entsprechen. Wer auf Nummer sicher gehen will, greift besser zu einer E-Zigarette mit 2-ml-Tank oder einer Einweg-Vape, die offiziell im Handel ist und alle Anforderungen erfüllt.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen