Ist eine Auftragsbestätigung rechtlich verbindlich?

Ja, eine Auftragsbestätigung ist in der Regel rechtlich bindend – vorausgesetzt, sie erfüllt die Voraussetzungen für eine wirksame Annahme eines Angebots. Doch was genau ist eigentlich eine Auftragsbestätigung?

Laut der DIN 69905 wird sie als „Mitteilung über die Annahme eines Auftrages“ definiert. Das bedeutet: Wenn ein Kunde ein Angebot – etwa für einen Aufbau oder einen Dienstleistungsauftrag – annimmt und dies schriftlich bestätigt, kommt dadurch ein verbindlicher Vertrag zustande. Die Bestätigung zeigt, dass beide Parteien sich über Inhalt, Preis und Lieferbedingungen einig sind.

Wichtig ist jedoch der Unterschied zwischen einer einfachen Bestätigung und einer rechtlich wirksamen Annahme. Wird nur bestätigt, „dass ein Auftrag eingegangen ist“, ohne klarstellende Annahme, ist das noch nicht bindend. Erst wenn der Auftraggeber klar und eindeutig erklärt, die Leistung zu den vereinbarten Konditionen durchführen zu wollen, entsteht Verpflichtung.

In der Praxis geschieht dies meist schriftlich per E-Mail, Brief oder Auftragsdokument. Enthält dieses Papier alle relevanten Punkte wie Leistungsumfang, Preis, Zahlungs- und Lieferbedingungen, gilt es als vertragliche Grundlage. Ab diesem Zeitpunkt haften beide Seiten für ihre Verpflichtungen.

Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, was sie als „Bestätigung“ versenden. Ein unüberlegtes Schreiben kann schnell zu unerwünschten Vertragsverpflichtungen führen. Umgekehrt bietet eine ordnungsgemäße Auftragsbestätigung aber auch Sicherheit – für beide Seiten.

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