Wann muss man Zahlungen an die Bundesbank melden?

Wenn in Deutschland lebende Personen oder Unternehmen Gelder im Wert von mehr als 12.500 Euro aus dem Ausland erhalten, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Meldepflicht. Diese Regelung stammt aus der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und dient der statistischen Erfassung grenzüberschreitender Zahlungsströme.

Betroffen sind sowohl natürliche Personen – also Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland – als auch Unternehmen, Vereine oder andere juristische Personen mit Sitz hierzulande. Wer beispielsweise als Freiberufler aus einem anderen Land Auftraggeber hat oder eine Firma Waren ins Ausland verkauft, sollte auf diese Vorschrift achten. Meldungen sind erforderlich, wenn die Zahlung von einem Ausländer stammt oder für dessen Rechnung geleistet wird – auch dann, wenn der Überwiesene selbst in Deutschland ansässig ist.

Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Zahlung als Einkommen, Investition oder Schenkung erfolgt. Wichtig ist der Betrag: Ab 12.500 Euro pro Transaktion muss die Bundesbank informiert werden. Kleinere Beträge fallen nicht unter diese Regel. Die Meldung erfolgt in der Regel über das Kreditinstitut, bei dem das Konto geführt wird, oder direkt über das Online-Portal der Deutschen Bundesbank.

Obwohl die Regelung nicht täglich ins Blickfeld rückt, ist sie gerade für Selbstständige, Investoren oder Unternehmen mit internationalen Geschäftspartnern relevant. Wer unsicher ist, kann sich bei seiner Bank oder einem Steuerberater beraten lassen, um rechtzeitig und korrekt zu handeln.

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