Wann gilt ein Unternehmen als pleite?

Der Begriff „pleite“ wird im Alltag oft verwendet, um auszudrücken, dass ein Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten hat. Rechtlich gesehen ist jedoch der Begriff der Insolvenz entscheidend. In Deutschland und Österreich droht für Geschäftsführer eine klare Haftung, wenn sie zu lange zögern, Insolvenz anzumelden.

Ein Unternehmen gilt als zahlungsunfähig – und damit als insolvent –, sobald es seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Das bedeutet: Wenn Rechnungen, Löhne oder Steuern nicht mehr fristgerecht bezahlt werden können, ist die Zahlungsunfähigkeit gegeben. Ab diesem Zeitpunkt sollte die Insolvenz im Rahmen von drei Wochen beantragt werden, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Wichtig ist: Neben der Zahlungsunfähigkeit gibt es noch die sogenannte Überschuldung – also den Zustand, bei dem die Schulden das Vermögen des Unternehmens übersteigen. Auch dann besteht Handlungsbedarf. Wer als Geschäftsführer diese Pflicht verletzt, kann persönlich haften, selbst wenn die Absicht fehlt.

Viele Unternehmer zögern aus Hoffnung oder Scham, doch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Situation kann helfen – sowohl für den persönlichen Ruf als auch für die Chancen auf eine mögliche Sanierung. Es lohnt sich daher, rechtzeitig einen Anwalt oder einen Insolvenzexperten einzuschalten, sobald erste Zahlungsschwierigkeiten auftreten.

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