Wann endet das Kinderbetreuungsgeld?

Das Kinderbetreuungsgeld in Österreich endet grundsätzlich spätestens am 426. Tag nach der Geburt des Kindes. Das bedeutet: Eltern können insgesamt maximal bis zum Ende des dritten Lebensjahres ihres Kindes Unterstützung erhalten – allerdings nicht durchgängig und nicht von beiden Eltern gleichzeitig.

Ein Elternteil hat Anspruch auf maximal 365 Tage Kinderbetreuungsgeld. Zwischen den Elternteilen ist ein Wechsel des Bezugs höchstens zweimal erlaubt. Dadurch ergibt sich eine mögliche Aufteilung in bis zu drei Blöcke – zum Beispiel beginnt die Mutter, dann übernimmt der Vater, und schließlich kann wieder die Mutter den Rest beziehen, sofern die zeitlichen Grenzen eingehalten werden.

Seit dem 1. Jänner 2023 gelten diese Regelungen im Rahmen des geltenden Systems, das darauf abzielt, Eltern bei der Betreuung ihres Kindes finanziell zu unterstützen und gleichzeitig eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuungszeit zu fördern.

Wichtig ist, dass der Anspruch nicht automatisch bis zum 426. Tag läuft – er endet vielmehr, sobald die maximal mögliche Bezugsdauer (also 365 Tage pro Person) ausgeschöpft ist oder das Kind das Alter erreicht hat. Auch ein früherer Wiedereinstieg in den Beruf kann den Bezug beenden. Eltern sollten daher ihre individuelle Situation genau prüfen und gegebenenfalls mit der zuständigen Stelle klären, um nichts zu verpassen.

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