Das richtige Trinkgeld für Sargträger: Eine Geste der Wertschätzung

Bei der Organisation einer Bestattung stehen die Angehörigen vor vielen emotionalen und organisatorischen Herausforderungen. Eine Frage, die dabei häufig kurz vor oder nach der Zeremonie aufkommt, betrifft das Benehmen und die Etikette: Wann und in welcher Form gibt man den Sargträgern ein Trinkgeld?

Grundsätzlich gilt, dass das Geben von Trinkgeld an Sargträger eine vollkommen freiwillige Geste ist. Es gibt keine vertragliche Verpflichtung oder feste Vorschrift, die dies verlangt. Dennoch ist ein Obolus in der Praxis eine weit verbreitete und sehr geschätzte Tradition. Der Grund dafür liegt oft in den Arbeitsbedingungen: Viele Sargträger üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus oder verrichten sie im Rahmen eines Minijobs, bei dem sie nur einen geringen Lohn erhalten. Die körperlich und emotional schwere Arbeit verdient daher eine besondere Anerkennung.

Die Übergabe des Trinkgelds erfolgt meistens nicht direkt an die einzelnen Träger auf dem Friedhof, da dies in der feierlichen Situation oft unpassend wirkt. Stattdessen ist es üblich, dem Bestatter oder dem Zeremonienmeister einen Umschlag mit dem gesamten Betrag zu übergeben, der diesen dann im Anschluss fair an das Team verteilt. Alternativ kann das Geld auch direkt nach dem Absenken des Sarges dezent überreicht werden, wenn sich die Gelegenheit bietet.

Als angemessene Höhe gelten in der Regel 10 bis 20 Euro pro Sargträger. Da meist sechs Träger im Einsatz sind, beläuft sich der Gesamtbetrag auf etwa 60 bis 120 Euro. Letztlich ist das Trinkgeld ein persönliches Zeichen des Dankes für einen reibungslosen und würdevollen Abschied.

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