Wann handelt jemand schuldhaft?

Schuldhaft handelt eine Person, wenn sie gegen eine bestehende Rechtspflicht verstößt – und dies wissentlich oder fahrlässig tut. Entscheidend ist, dass sie hätte anders handeln können, es aber dennoch nicht getan hat.

Ein solches Verhalten wird als vorsätzlich bezeichnet, wenn die Person genau weiß, dass sie etwas Falsches tut, und dies trotzdem tut. Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Arbeitgeber vorschriftswidrig Gehaltskürzungen verhängt, obwohl er die arbeitsrechtlichen Regelungen kennt.

Aber auch Fahrlässigkeit kann schuldhaftes Handeln begründen. Das liegt dann vor, wenn jemand die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt – zum Beispiel, wenn ein Vorgesetzter eine Kündigung ausspricht, ohne vorher den Betriebsrat anzuhören, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier hat die Person nicht bewusst gegen das Gesetz verstoßen, doch ihr Nachlassen stellt dennoch eine Schuld dar.

Diese Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit spielt besonders im Arbeitsrecht und bei der Haftung von Arbeitgebern eine wichtige Rolle. Der Betriebsrat kann in solchen Fällen etwa durch Mitbestimmungsrechte oder Warnhinweise dazu beitragen, dass Pflichtverletzungen vermieden werden. Denn: Wer handelt, muss wissen, dass er auch dafür geradezustehen hat.

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