Wann ist ein Minijob steuerfrei?
Viele sprechen nach wie vor vom klassischen 450-Euro-Job, doch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs wurde in den letzten Jahren schrittweise angehoben. Seit Januar 2024 liegt die Obergrenze bei 538 Euro im Monat. Wer diesen Betrag im monatlichen Durchschnitt nicht überschreitet, profitiert von umfangreichen Abgabenbefreiungen.
Für Beschäftigte gilt: Der Verdienst ist grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei. Es werden keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung vom Gehalt abgezogen. Auch Einkommensteuer fällt für Minijobber im Alltag nicht an, da der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschalsteuer von 2 Prozent übernimmt.
Eine kleine Besonderheit gibt es lediglich bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Hier besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Beitragszahlung mit einem geringen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Beschäftigte können sich jedoch auf Antrag ganz einfach von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sodass der Verdienst brutto wie netto auf dem Konto landet.
Gut zu wissen: Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Dadurch verändert sich die Obergrenze automatisch, wenn der Mindestlohn angepasst wird.
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